Funktionale Sicherheit für Feuerungsanlagen
Feuerungsanlagen als industrielle Thermoprozessanlagen und fossile Kraftwerke bilden auch im Rahmen der Energiewende wesentliche Eckpfeiler der Prozesswärmegewinnung und Energieerzeugung. Insbesondere kleineren Anlagen kommt hierbei zunehmende Bedeutung zu.
Zusätzlich führen Anforderungen an die Zulässigkeit von Emissionen ( z. B. TA Luft) und energetische Optimierungen der Anlagen dazu, dass die zur Realisierung des erforderlichen Niveaus der funktionalen Sicherheit erforderlichen PLT-Komponenten und Automatisierungssysteme immer leistungsfähiger und komplexer unter Verwendung neuer Technologien werden.
Die europäischen Normen für Feuerungsanlagen (im Wesentlichen die EN 50156-1 „Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen“ und die EN746-2 „Industrielle Thermoprozessanlagen: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme“) haben sich in den letzten Jahren inhaltlich stark gewandelt. Aus den früher praktizierten, ausrüstungsbezogenen und qualitativen Anforderungen an die Instrumentierung von Feuerungsanlagen erfolgt zunehmend die Umstellung hin zu einer auf die konkrete Anlage objekt- und gefährdungsbezogenen Festlegung von sicherheitstechnischen Anforderungen. Diese Anforderungen können nach den Normen für Feuerungsanlagen entweder durch Berücksichtigung relevanter Produktnormen für Komponenten erfüllt werden oder durch die aus den Normen der Reihe IEC 61508/61511 bekannten quantitativen Methoden der Nachweise einer ausreichenden Sicherheitsniveaustufe bzw. eines SIL-Levels der Schutzsysteme.
In der Praxis findet man häufig hybride Steuerungsschutzsysteme vor, in denen die Anforderungen im Bezug auf die funktionale Sicherheit nach relevanten Produktnormen (z. B. Flammenwächter oder Feuerungsautomat) und teilweise auch Anforderungen an die funktionale Sicherheit durch Nachweis der Sicherheitsniveaustufen (z. B. O2-Überwachung) erfüllt werden. Handelt es sich bei den Feuerungsanlagen um Anlagen, bei denen Gasturbinen oder Dampfturbinen eingesetzt werden, sind zusätzliche Schnittstellen zu anderen Regelwerken wie der Maschinenrichtlinie und den Normenwerken zu Anforderungen an funktionale Sicherheit von Maschinen (wie der EN62061 oder der ISO13849) oder nationalen Papieren wie VDMA Merkblättern möglich.
Weitere Probleme ergeben sich bei der Anwendung aktueller Regelwerke bei der Anpassung oder Änderung von bestehenden Anlagen, deren Ausrüstung mit Schutzsystemen häufig nicht den aktuellen Anforderungen der Normen genügt.
Eine hinreichende Berücksichtigung aller Anforderungen aus den verschiedenen Regelwerken stellt Generalunternehmer, Hersteller, Errichter und Betreiber vor zunehmend komplexe Herausforderungen.
Bei der Lösung dieser anspruchsvollen Aufgaben kann TÜV NORD Sie mit interdisziplinären Teams von erfahrenen Fachleuten der verschiedensten Fachrichtungen, auch der funktionalen Sicherheit, unterstützen, um eine regelwerkskonforme Auslegung, Prüfung und Änderung Ihrer Anlagen zu gewährleisten. Im Rahmen des Lebenszyklus der Sicherheitseinrichtungen werden zahlreiche Anforderungen an die Realisierung einer ausreichenden funktionalen Sicherheit gestellt. Um dies ganzheitlich über alle Phasen im Lebenszyklus gewährleisten zu können, werden in den einschlägigen Regelwerken verschiedene Anforderungen gestellt, die im Rahmen einer rechtskonformen Anlagenlebenszyklus über alle Lebensphasen einer Anlage zu beachten sind. Dies beginnt z. B. mit Anforderungen an die zugrunde liegende Risikobeurteilung, die Spezifikation der Sicherheitseinrichtungen, den Entwurf und die Planung, Montage, Prüfungen vor Inbetriebnahme, den Betrieb, die Instandhaltung und Änderungen sowie letztlich die Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtungen.
TÜV NORD begleitet seit ca. 150 Jahren seine Kunden deutschlandweit und in mehr als 70 Ländern als zuverlässiger und unabhängiger Partner in allen Fragen der Anlagensicherheit. Strukturiert, kosten- und terminbewusst bieten wir Anlagenplanern und –betreibern ein lösungsorientiertes Dienstleistungsspektrum an. Unser Dienstleistungsangebot umfasst u.a.:
Schulungen/Coachings
- Kostenloses E-Learning zur Funktionalen Sicherheit in der Prozesstechnik
- Schulungen und Workshops zur IEC 61511
- Beratung zum Aufbau oder Prüfung des Sicherheitsmanagementsystems
Vor- und Entwurfsprüfungen (z.B. TÜV NORD SIL approved)
- Moderation, Dokumentation von Gefährdungs- und Risikoanalysen
- Prüfung der Sicherheitsspezifikationen (Hard- und Software)
- Struktureller und quantitativer SIL- Nachweis und dessen Verifikation
- Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation von Werksabnahmen (z.B. FAT)
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
- Prüfungen nach §14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln)
- Prüfungen nach §15 BetrSichV (Prüfung vor Inbetriebnahme und bei Änderungen)
- Prüfungen nach §16 und §19(5) BetrSichV (wiederkehrende Prüfungen und nach einem Schadensfall)
- Prüfungen nach §29a des Bundes-Immissionsschutzgesetz
Beratungsleistungen zum Anlagenbetrieb
- Beratung zur Stördatenerfassung sowie Prüfung und Beratung zu Nachweisen zur Betriebsbewährung
- Beratung zum Änderungsmanagement
- Auditierung von Betreiberprüfungen zur funktionalen Sicherheit
Zur Klärung weiterer Fragen und zur Zusammenstellung eines auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Dienstleistungsspektrums können Sie uns gerne ansprechen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.